Beitragsordnung
Der TV Unterhausen erlässt gemäß § 22 der Satzung nachfolgende Beitragsordnung. Sie ist Bestandteil des Aufnahmeantrages und wird von jedem Aufnahmeantragsteller und allen ordentlichen Mitgliedern ausdrücklich anerkannt. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflicht der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein und/oder seine Abteilungen.
1. Die Mitgliedsbeiträge, evtl. Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossen. Die Mitgliederversammlungen der Abteilungen können weitere Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen beschließen.
2. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft, in dem der entsprechende Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
3. Beiträge werden als Jahresbeitrag festgesetzt. Sie werden mit Beginn eines jeden neuen Geschäftsjahres zur Zahlung fällig.
4. Der Einzug der Beiträge erfolgt in der Regel durch Abbuchung vom Girokonto des Mitglieds bis zum 31. Januar eines jeden Jahres. Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, haben zur Deckung der Mehrkosten für die Rechnungsstellung und Verbuchung einen zusätzlichen Unkostenbeitrag von Euro 5.- pro Jahr zu entrichten.
5. Werden fällige Mitgliedsbeiträge nach 2 Mahnungen nicht bezahlt droht der Ausschluss aus dem Verein.
6. Bei Vereinsbeitritt bis zum 30. September ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Oktober der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
7. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss gegenüber dem Vorstand mit einer Kündigung schriftlich erklärt werden. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Beitragspflicht. In begründeten Fällen kann eine Austrittserklärung, die ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum 31. Dezember abgegeben wurde, vom Vorstand anerkannt werden.
8. Auf besonderen Antrag an den Vorstand gelten nachfolgende Beitragsbefreiungen bzw. Beitragsermäßigungen:
Mitglieder, die nachweislich ihren Grundwehrdienst oder Zivildienst ableisten und Erwachsene in Berufsausbildung (Schüler, Studenten, Auszubildende) zahlen auf Antrag den ermäßigten Jahresbeitrag.
Finanziell Schwächergestellten kann auf Antrag und nach Beschlussfassung des Vorstandes Beitragsermäßigung gewährt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
9. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme und spezielle Schnupperangebote) gelten gesonderte Gebühren, die vom Vorstand im Einzelfall festgelegt werden.
10. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) enthalten. Diese Versicherung kann jedoch nur in Anspruch genommen werden, wenn der laufende Mitgliederbeitrages bezahlt ist.
11. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.12.2008
gelten zurzeit folgende Beiträge:
Einmalige Aufnahmegebühren*: | Verein | Abteilungsbeitrag |
für Erwachsene | -0- | -0- |
für Jugenliche (14-18 Jahre) * | -0- | -0- |
für Kinder (bis 14 Jahre)* | -0- | -0- |
Ehepaare | -0- | -0- |
* bei Bedarf Umlagen | siehe TVU Satzung § 6 |
Mitgliedsbeiträge | Währung | Stand 2013 |
für Erwachsene (ab 18 Jahre) | Euro | 85,00 |
für Kinder und Jugendliche | Euro | 40,00 |
für Familien (mit Kindern bis 18 Jahre) E | Euro | 130,00 |
Ehepaare E | Euro | 130,00 |
Mitglieder ab 65 Jahren | Euro | 50,00 |
Mitglieder ab 65 Jahren Ehepaare | Euro | 75,00 |
E auch eheähnliche Lebensgemeinschaften |
Bezüglich der angegebenen Beiträge ist zu beachten, dass ein automatischer Änderungsdienst in dieser Beitragsordnung nicht erfolgt.
12. Die Beiträge werden im Abbuchungsverfahren eingezogen. Hierzu muss im Antragsformular die Abbuchungsermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.
13. Im Antragsformular muss die vollständige Anschrift gut leserlich angegeben werden. Änderungen der Anschrift und/oder der Bankverbindung müssen dem Vorstand sofort mitgeteilt werden, andernfalls kann der Verein keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Mitgliederverwaltung übernehmen. Rücklastgebühren gehen zu Lasten des Mitglieds.
14. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach den Vorschriften/Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert. Die gespeicherten Daten sind nur zum internen Gebrauch im Verein bestimmt und werden an Dritte nicht weitergegeben. Auch ohne ausdrückliche Genehmigung durch das Mitglied gilt die Speicherung von Daten nach den obigen Grundsätzen als anerkannt.
15. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie ist vom Hauptausschuss des Vereins zu beraten, zu genehmigen und zu ändern.
Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 4.Mai 2009 in Kraft.