Turnverein Unterhausen 1885 e.V.

Tradition Verbindet Uns!

Ehrungsordnung


Der TV Unterhausen 1885 e.V. würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaft seiner Mitglieder und ihm nahe stehender Persönlichkeiten durch besondere Ehrungen. Hierzu wird nachfolgende Ehrungsordnung erlassen.

1. Grundsätze

Die Anrechenbarkeit für Ehrungen gilt ab dem Eintritt.
Über die Verleihung der bronzenen-, der silbernen-, und der goldenen Ehrennadel sowie der Ehrenmitgliedschaft hat der Hauptausschuss zu entscheiden. Die Ehrungen sollen in einem würdigen Rahmen erfolgen.

2. Antragstellung

Alle Ehrungsanträge sind grundsätzlich an den 1. Vorsitzenden zu richten. Dabei ist eine Mindestfrist von sechs Wochen vor der Veranstaltung, bei der geehrt werden soll, einzuhalten.

Die Anträge sind formlos aber schriftlich mit Angabe des vollen Namens, der Funktion und der Verdienste des zu Ehrenden und des Ehrungsgrades zu stellen.

3. Verleihung der Ehrung

Die Ehrung wird durch den 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter vorgenommen.

4. Vorraussetzungen für Ehrungen

Verliehen werden Ehrennadeln

in Bronze:
für mindestens fünf Jahre ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein

in Silber:
für mindestens acht Jahre ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein

in Gold:
für mindestens zehn Jahre ehrenamtlicher Tätigkeit im Verein.

Für besondere Leistungen kann der Hauptausschuss die Bronze, Silberne oder Goldene Ehrennadel verleihen.

Ehrenmitgliedschaft
Voraussetzung ist das vollendete 65. Lebensjahr und die 40jährige Mitgliedschaft. Die Ehrung erfolgt bei der Jahresfeier im darauf folgenden Jahr. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. (Änderung HAUSSS 23.Februar 2015)

Zu Ehrenvorständen
können Vorstände ernannt werden, die mindestens 15 Jahre ununterbrochener dieses Amt ehrenamtlich ausgeführt haben.

Ehrung für mehrjährige Mitgliedschaft

Urkunden werden für 25 – 40 – 50 – 60 – 70 – 75 und danach alle 5 Jahre Mitgliedschaft im TVU verliehen.

5. Erfassung und Dokumentierung

Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt und der zu ehrenden Person übergeben.

Alle Ehrungen sind vom Vorstand des Vereins zu erfassen und in eine Ehrenliste aufzunehmen.

Die Abteilungen des Vereins dokumentieren die Ehrungen ebenfalls und können eine eigene Ehrungsliste führen.

6. Weitere Ehrungsmöglichkeiten

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch der Württembergische Landessportbund (WLSB) und seine Mitgliedsverbände sowie die Württembergische Sportjugend (WSJ) Ehrungen verdienter Vereinsmitarbeiter durchführen.

Hierzu wurden von diesen Verbänden Ehrungsrichtlinien erlassen und entsprechende Formulare vorbereitet. Die Richtlinien des WLSB und des WSJ sind in einem separaten Anhang enthalten, über die Richtlinien der einzelnen Fachverbände müssen sich die Abteilungen selbst sachkundig machen.

Nach Möglichkeit sollte von diesem Ehrungsangebot Gebrauch gemacht werden. Die Antragstellung an den WLSB und WSJ erfolgt auf Vorschlag der Abteilungen durch den
1 .Vorsitzenden, die Antragstellung an die Fachverbände erfolgt durch den/die Vorsitzende/n.

7 a) Glückwünsche zum Geburtstag und Jubiläen

Für alle Vereinsmitglieder erfolgen Glückwünsche zum Geburtstag in Form einer Glückwunschkarte zu persönlichen Festen oder Jubiläen. Bei Geburtstagen sind dies: der 18.,  der 40., der 60., der 65. und danach alle 5 Jahre.

Ehrenmitglieder erhalten zum Geburtstag ein Sachgeschenk.

7 b) Beerdigungen

Bei Beerdigungen von Ehrenmitgliedern und ehrenamtlichen Funktionsträgern des TVU wird eine Blumenschale mit Vereinsschleife niedergelegt. (Änderung HAUSSS 23.Februar 2015)

Für Ehrenmitglieder wird ein kleiner Nachruf im Amtsblatt der Gemeinde Lichtenstein geschaltet.

Bei Beerdigungen von Abteilungsmitgliedern (nicht Ehrenmitgliedern) handeln die Abteilungen in eigener Verantwortung.

Punkt 7a und 7b

Diese Änderung wurde in der Hauptausschusssitzung am 4.Februar 2013 beschlossen

8. Schlussbemerkungen

Diese Ehrungsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie ist vom Hauptausschuss des Vereins zu beraten, zu genehmigen und zu ändern.
Diese Ehrenordung tritt gemäß Beschluss der Hauptausschusssitzung vom 4.Mai 2009 in Kraft.


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